Darf ein Arzt beim Suizid helfen?

11. August 2010

Wie soll sich ein Arzt verhalten, wenn sein todkranker Patient den wohl überlegten und ernsthaften Wunsch äußert, sich selbst zu töten? Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland zwar straflos, Ärzten aber berufsrechtlich untersagt. Der renommierte Mediziner Gian D. Borasio, Inhaber des Lehrstuhl für Palliativmedizin an der LMU München, nimmt dazu in einem Gastbeitrag der Süddeutschen Zeitung vom 3.8.2010 Stellung. Weitere Informationen finden Sie hier und hier

BGH 2010: “Sterbehilfe ist nicht strafbar”

29. Juni 2010

Der Bundesgerichtshof hat sich wieder einmal zum Thema Sterbehilfe geäußert. Im Urteil vom 25. Juni 2010 (Az. 2 StR 454/09) musste der BGH entscheiden, ob es strafbar ist, wenn man die künstliche Ernährung eines Komapatienten beendet. Worum ging es genau?  Eine 76jährige Dame lag seit längerer Zeit im Koma. Sie hatte für diesen Fall in einer Patientenverfügung angeordnet, dass sie eine solche Behandlung nicht will.  Ärzte und Pflegepersonal hielten sich aber nicht daran und weigerten sich, diese Patientverfügung umzusetzen. Die Tochter hätte nun die Möglichkeit gehabt, den Willen der Mutter auf einem langwierigen gerichtlichen Weg durchzusetzen und die Ärzte per Gerichtsverfügung dazu zu zwingen, die Behandlung zu stoppen. Sie wählte aber eine andere Vorgehensweise.

Ein Rechtsanwalt hatte der Tochter der Patientin nämlich dazu geraten, den Schlauch der Magensonde einfach durchzuschneiden (Infos zum Thema künstliche Ernährung am Lebensende hier). Das Landgericht Fulda bewertete dies als einen gemeinschaftlich begangenen versuchten Totschlag durch aktives Tun (Versuch deshalb, weil das Pflegepersonal den durchschnittenen Schlauch bemerkte und sofort wieder eine neue PEG-Sonde legte; die Patienten verstarb also nicht daran).

Der BGH hob dieses Urteil auf und stellte klar, dass ein solches Vorgehen kein strafbares Tötungsdelikt ist, wenn es dem Willen der Patientin entspricht, in einer solchen Situation nicht künstlich ernährt zu werden. Der Wille des Patienten ist zu respektieren. Zudem verkannte des Landgericht den Unterschied zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe (Informationen zur juristische Unterscheidung aktiver und passiver Sterbehilfe hier).

Die ausführliche Begründung des Urteils erscheint demnächst und wird dann auf dieser Website veröffentlicht. Hier vorab die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs:  (…) Lies den Rest des Artikels »

Vorträge zu Patientenverfügung: Rechtliche, medizinische und ethische Aspekte

29. Juni 2010

In der Vortragsreihe “Ethik in Medizin und Pflege” der Kath. Akademie für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen Regensburg referiert Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl am 8. November 2010 wieder zum Thema “Die rechtliche Gültigkeit einer Patientenverfügung”. Den Bezug zur Praxiswirklichkeit stellt - wie bereits in früheren Veranstaltungen - der Anästhesist, Schmerztherapeut und Notarzt Dr. Michael Pawlik her: Wie gehen Ärzte im klinischen Alltag mit Patientenverfügungen um? Eine weitere Informationsveranstaltung zu diesem Thema findet statt am 23. November 2010 im Krankenhaus St. Josef in Regensburg.

Patientenverfügung: Welche Krankheits-Szenarien sind wichtig?

09. März 2009

Der lesenswerte Beitrag “Schwierige Sterbenswörtchen” (hier als PDF) zeigt am konkreten Beispiel einer 50jährigen Frau, welche praktischen Fragen sich stellen, wenn man eine Patientenverfügung erstellen will. Je nach Erkrankungs-Szenario will der Patient vielleicht ganz unterschiedliche Anordnungen treffen.

Die wichtigsten Szenarien sind: (1) schwerste unumkehrbare Gehirnschädigung mit Dauerbewusstlosigkeit; (2) Mehrfach-Organversagen, das unumkehrbar zum Tod führt, der aber durch Intensivmedizin noch einige Wochen aufgeschoben werden kann; (3) Wachkoma mit (äußerst geringer) Möglichkeit, wieder aufzuwachen. Natürlich ist diese Aufstellung nicht abschließend, zeigt aber, dass eine vernünftige Patientenverfügung ohne ärztliche Beratung kaum möglich ist. Darin müssen die denkbaren Krankheitsszenarien klar angesprochen und beschrieben werden. Weitere Informationen:

Begriffsklärung: Was bedeutet Sterbehilfe? Was ist eine Patientenverfügung?

Muster für Patientenverfügungen (hier)

Roger Kusch beendet Sterbehilfe

21. Februar 2009

Roger Kusch hat erklärt, bis auf weiteres keine Sterbehilfe mehr zu leisten. Er beugte sich damit dem Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts, das ihm vor zwei Wochen die Beihilfe zum Suizid untersagt hatte. Kusch stand unter starker Kritik seitens Politik, Ärzteschaft und Kirchen. Nach Ansicht der Deutschen Hospiz Stiftung gab - neben dem Risiko strafrechtlicher Konsequenzen - vor allem der öffentliche Druck den Ausschlag, dass Kusch “seine menschenverachtende Suizidvermittlung” nun einstellt. Weitere Hintergrundinformationen zu Roger Kusch sowie zu den Sterbehilfeorganisationen Dignitas, Exit und anderen

Sedierung am Lebensende

08. Januar 2009

Viele Patienten mit schwersten, insbesondere schmerzhaften Krankheiten haben den Wunsch, “im Schlaf zu sterben”. Unter welchen Voraussetzungen darf (bzw. muss) ein Arzt den Patienten in der Sterbephase betäuben, ihm also das Bewusstsein nehmen?

Mit dieser Frage der “terminalen Sedierung” am Lebensende beschäftigt sich der sehr aufschlussreiche Artikel von H.C. Müller-Busch aus der Zeitschrift für Palliativmedizin 2004, 5: 107-112. Hier zum Download als PDF: Sterbende sedieren dgpalliativmed_2004.

“Was heißt hier Sterbehilfe?” - Vortrag Prof. Dr. Borasio

04. Januar 2009

Der ausgewiesene Experte für Palliativmedizin, Prof. Dr. med. Gian D. Borasio hält am 21.07.2009 (von 14.00 bis 17.15 Uhr) einen Vortrag für Juristen in München zu “Medizin am Lebensende zwischen Autonomie und Fürsorge”. Die Themen sind: (…)

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Kusch weiterhin aktiv: Fünfte Beihilfe zur Selbsttötung

03. Dezember 2008

Dr. jur. Roger Kusch, Ex-Justizsenator in Hamburg: Für viele ein unverantwortlicher PR-Süchtiger, für manche ein mutiger Tabubrecher und Helfer in existentieller Not. Sein erklärtes Ziel: Eine gerichtliche Klärung zur Sterbehilfe in Deutschland zu provozieren. Am Freitag, den 28. November 2008 wurde Kusch zum fünften Mal aktiv: Er unterstützte die 97jährige Frieda F. aus Bergisch Gladbach dabei, sich das Leben zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits wegen zweier früherer Fälle gegen Kusch, dies wird wohl der Dritte Fall werden. Nur einen Tag vorher hatte die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung bei ihm durchgeführt. Weitere Details auf www.sueddeutsche.de

Fundierte Information in verständlicher Sprache

25. November 2008

Dieses Portal informiert über die Themen Sterbehilfe, Palliativpflege (Palliative Care), Hospizbewegung und Sterbebegleitung. Fundiert, sachlich und ohne Missionierungseifer. Für Betroffene und Angehörige ist es nicht einfach, verlässliche Informationen zu diesen - teils heftig umstrittenen - Begriffen zu finden. Broschüren, Bücher und Internetangebote zum Reizthema Sterbehilfe sind häufig kämpferische Texte, die aus einer bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Grundhaltung heraus geschrieben sind. Das ist legitim, aber für die Betroffenen nicht immer hilfreich.

Sterbehilfe-info.de will alle Seiten beleuchten. Das Lebensende wirft schwierige medizinische, rechtliche und ethische Fragen auf. Die Autoren - Ärzte, Juristen, Pflegekräfte, Psychologen und Seelsorger - bemühen sich, die wesentlichen Aspekte in verständlicher Sprache darzustellen. Für Anregungen sind wir stets dankbar!

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, LL.M.
Für die Redaktion

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Dignitas, Dignitate und Exit: Die so genannten Sterbehilfeorganisationen

19. November 2008

Einige Fakten als Diskussionsgrundlage:

Ein ärztlich begleiteter Suizid ist in Deutschland nicht erlaubt. Zwar ist Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar, doch verbietet das ärztliche Berufsrecht deutschen Medizinern einen “assistierten Suizid” (siehe: “Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung“). Zudem muss jeder, der bei einem Suizidversuch anwesend ist, bei Eintritt der Ohnmacht des Patienten sofort lebensrettende Maßnahmen einleiten. Andernfalls macht er sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Ist man sogenannte Person in “Garantenstellung” (also naher Angehöriger oder Arzt), kann man sogar wegen Totschlags durch Unterlassen bestraft werden, eine deutlich höhere Strafdrohung als bei unterlassener Hilfeleistung. Die Konsequenz: Der “Helfer” muss den Sterbewilligen verlassen, bevor dieser das tödliche Präparat einnimmt (so agiert auch Roger Kusch)…

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