Umgang mit Patientenverfügung und Vorsorge-Vollmacht (Empfehlung Bundesärztekammer)
Dienstag, 18. November 2008Ärzte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind täglich mit der Frage konfrontiert, ob und in welchem Umfang Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen rechtswirksam und verbindlich sind. Die Bundesärztekammer hat hierzu eine Empfehlung herausgegeben: “Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis”, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt vom 30. März 2007 (Heft 13). Hier als PDF-Download: Empfehlungen BÄK zu Patientenverfügung