Artikel mit ‘begleiteter Suizid’ getagged

Fundierte Information in verständlicher Sprache

Dienstag, 22. März 2011

Dieses Portal informiert über die Themen Sterbehilfe, Palliativpflege (Palliative Care), Hospizbewegung und Sterbebegleitung. Fundiert, sachlich und ohne Missionierungseifer. Für Betroffene und Angehörige ist es nicht einfach, verlässliche Informationen zu diesen – teils heftig umstrittenen – Begriffen zu finden. Broschüren, Bücher und Internetangebote zum Reizthema Sterbehilfe sind häufig kämpferische Texte, die aus einer bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Grundhaltung heraus geschrieben sind. Das ist legitim, aber für die Betroffenen nicht immer hilfreich.

Sterbehilfe-info.de will alle Seiten beleuchten. Das Lebensende wirft schwierige medizinische, rechtliche und ethische Fragen auf. Die Autoren – Ärzte, Juristen, Pflegekräfte, Psychologen und Seelsorger – bemühen sich, die wesentlichen Aspekte in verständlicher Sprache darzustellen. Für Anregungen sind wir stets dankbar!

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, LL.M.
Für die Redaktion

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Roger Kusch beendet Sterbehilfe

Samstag, 21. Februar 2009

Roger Kusch hat erklärt, bis auf weiteres keine Sterbehilfe mehr zu leisten. Er beugte sich damit dem Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts, das ihm vor zwei Wochen die Beihilfe zum Suizid untersagt hatte. Kusch stand unter starker Kritik seitens Politik, Ärzteschaft und Kirchen. Nach Ansicht der Deutschen Hospiz Stiftung gab – neben dem Risiko strafrechtlicher Konsequenzen – vor allem der öffentliche Druck den Ausschlag, dass Kusch “seine menschenverachtende Suizidvermittlung” nun einstellt. Weitere Hintergrundinformationen zu Roger Kusch sowie zu den Sterbehilfeorganisationen Dignitas, Exit und anderen

Dignitas, Dignitate und Exit: Die so genannten Sterbehilfeorganisationen

Mittwoch, 19. November 2008

Einige Fakten als Diskussionsgrundlage:

Ein ärztlich begleiteter Suizid ist in Deutschland nicht erlaubt. Zwar ist Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar, doch verbietet das ärztliche Berufsrecht deutschen Medizinern einen “assistierten Suizid” (siehe: “Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung“). Zudem muss jeder, der bei einem Suizidversuch anwesend ist, bei Eintritt der Ohnmacht des Patienten sofort lebensrettende Maßnahmen einleiten. Andernfalls macht er sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Ist man sogenannte Person in “Garantenstellung” (also naher Angehöriger oder Arzt), kann man sogar wegen Totschlags durch Unterlassen bestraft werden, eine deutlich höhere Strafdrohung als bei unterlassener Hilfeleistung. Die Konsequenz: Der “Helfer” muss den Sterbewilligen verlassen, bevor dieser das tödliche Präparat einnimmt (so agiert auch Roger Kusch)…

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