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Roger Kusch beendet Sterbehilfe

Samstag, 21. Februar 2009

Roger Kusch hat erklärt, bis auf weiteres keine Sterbehilfe mehr zu leisten. Er beugte sich damit dem Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts, das ihm vor zwei Wochen die Beihilfe zum Suizid untersagt hatte. Kusch stand unter starker Kritik seitens Politik, Ärzteschaft und Kirchen. Nach Ansicht der Deutschen Hospiz Stiftung gab – neben dem Risiko strafrechtlicher Konsequenzen – vor allem der öffentliche Druck den Ausschlag, dass Kusch “seine menschenverachtende Suizidvermittlung” nun einstellt. Weitere Hintergrundinformationen zu Roger Kusch sowie zu den Sterbehilfeorganisationen Dignitas, Exit und anderen

Kusch weiterhin aktiv: Fünfte Beihilfe zur Selbsttötung

Mittwoch, 03. Dezember 2008

Dr. jur. Roger Kusch, Ex-Justizsenator in Hamburg: Für viele ein unverantwortlicher PR-Süchtiger, für manche ein mutiger Tabubrecher und Helfer in existentieller Not. Sein erklärtes Ziel: Eine gerichtliche Klärung zur Sterbehilfe in Deutschland zu provozieren. Am Freitag, den 28. November 2008 wurde Kusch zum fünften Mal aktiv: Er unterstützte die 97jährige Frieda F. aus Bergisch Gladbach dabei, sich das Leben zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits wegen zweier früherer Fälle gegen Kusch, dies wird wohl der Dritte Fall werden. Nur einen Tag vorher hatte die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung bei ihm durchgeführt. Weitere Details auf www.sueddeutsche.de

Dignitas, Dignitate und Exit: Die so genannten Sterbehilfeorganisationen

Mittwoch, 19. November 2008

Einige Fakten als Diskussionsgrundlage:

Ein ärztlich begleiteter Suizid ist in Deutschland nicht erlaubt. Zwar ist Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar, doch verbietet das ärztliche Berufsrecht deutschen Medizinern einen “assistierten Suizid” (siehe: “Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung“). Zudem muss jeder, der bei einem Suizidversuch anwesend ist, bei Eintritt der Ohnmacht des Patienten sofort lebensrettende Maßnahmen einleiten. Andernfalls macht er sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Ist man sogenannte Person in “Garantenstellung” (also naher Angehöriger oder Arzt), kann man sogar wegen Totschlags durch Unterlassen bestraft werden, eine deutlich höhere Strafdrohung als bei unterlassener Hilfeleistung. Die Konsequenz: Der “Helfer” muss den Sterbewilligen verlassen, bevor dieser das tödliche Präparat einnimmt (so agiert auch Roger Kusch)…

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Zwischenruf: Was motiviert Roger Kusch?

Dienstag, 18. November 2008

Die Aufregung um den früheren Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch und seinen “Selbsttötungsapparat” ist etwas abgeflaut. Der Suizid der 79jährigen Bettina Schardt am 28.6.2008 hatte eine Welle der Empörung ausgelöst (einige der damaligen Berichte: BILD, Spiegel, FAZ). Sein bereits im September 2007 gegründeter Verein “Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V.” besteht und arbeitet aber weiter. …

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