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Darf ein Arzt beim Suizid helfen?

Mittwoch, 11. August 2010

Wie soll sich ein Arzt verhalten, wenn sein todkranker Patient den wohl überlegten und ernsthaften Wunsch äußert, sich selbst zu töten? Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland zwar straflos, Ärzten aber berufsrechtlich untersagt. Der renommierte Mediziner Gian D. Borasio, Inhaber des Lehrstuhl für Palliativmedizin an der LMU München, nimmt dazu in einem Gastbeitrag der Süddeutschen Zeitung vom 3.8.2010 Stellung. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Durch den Beschluss der Ärzteschaft auf dem Ärztetag Anfang Juni 2011 in Kiel ist das Thema nun klar geregelt. Nunmehr verstößt Beihilfe zur Selbsttötung durch einen Arzt ausdrücklich gegen das ärztliche Berufsrecht. In der Berufsordnung – dem verbindlichen Standesrecht der Ärzte – heißt es künftig: “Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.”

“Was heißt hier Sterbehilfe?” – Vortrag Prof. Dr. Borasio

Sonntag, 04. Januar 2009

Der ausgewiesene Experte für Palliativmedizin, Prof. Dr. med. Gian D. Borasio hält am 21.07.2009 (von 14.00 bis 17.15 Uhr) einen Vortrag für Juristen in München zu “Medizin am Lebensende zwischen Autonomie und Fürsorge”. Die Themen sind: (…)

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